Tarife

Der volle Tarif für 2026 beträgt CHF 11.30 pro Stunde. Dieser Betrag wird allen Eltern in Rechnung gestellt.

Eltern, die eine Gemeindesubvention in Anspruch nehmen möchten, müssen sich bei ihrer Gemeindeverwaltung – oder auf deren Website – über das zu befolgende Verfahren informieren.

Die Berechnung des Tarifs und der Subvention obliegt der Wohnsitzgemeinde der gesetzlichen Vertreter. Es liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter, bei ihrer Wohnsitzgemeinde einen Subventionsantrag zu stellen.

Wird eine Subvention gewährt, informiert die Wohnsitzgemeinde den Verein über ihre Entscheidung.

Ohne Entscheidung der Gemeinde zahlen die gesetzlichen Vertreter den vollen Tarif für das laufende Jahr.

Die Tarife gelten für die Betreuungsstunden während des Tages.

Vorschulkinder mit Wohnsitz im Kanton Freiburg profitieren zusätzlich von einer staatlichen/arbeitgeberseitigen Subvention von CHF 1.80 pro Stunde. Dieser Betrag wird automatisch abgezogen.

Kinder im Kindergarten (1-2H), die im Kanton Freiburg wohnen, profitieren zusätzlich von einer staatlichen/arbeitgeberseitigen Subvention von CHF 1.25 pro Stunde. Dieser Betrag wird automatisch abgezogen.

Die Mahlzeiten gehen vollständig zu Lasten der Eltern. Sie werden entsprechend dem Alter des Kindes berechnet und gelten ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Kind Geburtstag hat.

Mahlzeitentarife – gültig ab 01.05.2022

Siehe Punkt 3.1.4 des Reglement Kinderbetreuung.

Alter des KindesFrühstückMittagessenZwischenmahlzeitAbendessen
Bis 4 Jahre2.004.502.003.00
5 bis 9 Jahre2.506.002.504.00
Ab 10 Jahre3.008.002.505.00

Die Referenzskalen für Einwohner der verschiedenen Gemeinden finden Sie auf der französischen Seite (auf FR klicken).